Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Copy Cabana 
Steffen Kürbis & Paul-Stefan Scholz GbR


§1 Allgemeines

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen erfolgen. Solchen Gegenbestätigungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart oder schriftlich durch uns bestätigt werden.


§2 Angebote und Preise

Angebote sind - auch in Prospekten, Anzeigen usw. - freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Alle in unseren Angeboten oder Verkaufsverhandlungen von uns genannten und akzeptierten Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Mündliche, fernmündliche oder schriftliche Angebote werden nur nach schriftlicher Auftragsbestätigung oder bei Auftragsannahme verbindlich. Für Fehler, die in mündlichen, fernmündlichen oder schriftlichen Aufträgen enthalten sind, haftet der Auftraggeber. Eine Überprüfungspflicht durch uns besteht nicht. Die vom Auftraggeber veranlassten Probevervielfältigungen, Skizzen, Muster, Layouts, Probesatz oder Probedrucke werden berechnet. Die Preise schließen Porto, Versicherung und sonstige Kosten nicht ein.


§3 Urheberrecht

Der Auftraggeber erklärt, alle Rechte (Eigentums-, Urheberrecht etc.) an den für ihn zu vervielfältigten Vorlagen oder Datenträgern zu besitzen und  übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige nicht berechtigte Vervielfältigung entstehen könnten, die Haftung. Wir lehnen jede Überprüfung evtl. bestehender Patent-, Lizenz- oder Urheberrechte Dritter ab. Vervielfältigungen von Dokumenten werden von uns als Kopie gekennzeichnet !


§4 Lieferung

Falls Abholung mit dem Auftraggeber vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung von Waren und Originalen, auch ohne Berechtigung des Abholers, gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Lieferscheins. Ansprüche aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können nicht abgeleitet werden. Lieferzeiten werden sorgfältig genannt und beginnen erst nach endgültiger Freigabe von Aufträgen seitens des Auftraggebers. Vereinbarte Lieferzeiten werden nach bester Möglichkeit eingehalten. Verspätete Lieferungen oder Leistungen unterliegen der Abnahmeverpflichtung, sofern höhere Gewalt zur Verspätung führte. Im Zweifel gelten als höhere Gewalt: Krieg, Brand, Streik, Aussperrung, Personalmangel, behördliche Anordnungen oder Verfügungen jeglicher Art, Mangel an Materialien, Ausfall der Energieversorgung und/oder der Maschinen, Änderungen der unserer Kalkulation zugrunde liegenden Verhältnisse, und zwar bei uns selbst als auch bei unseren Lieferanten und Erfüllungsgehilfen. Die Lieferung erfolgt unfrei (zuzüglich Verpackung, Porto und sonstiger Versandkosten) auf Gefahr des Auftraggebers. Die Verpackung geht in den Besitz des Auftraggebers oder Empfängers ohne Rücknahmeverpflichtung über.


§5 Gewährleistung

Auch bei größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität, Tönung, Farben und dgl. auftreten, die deshalb vorbehalten werden müssen. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellung übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Es gelten die branchenüblichen Toleranzen. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dgl.) eintreten, wird nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet sind. Für Arbeiten, die infolge Material- oder Bearbeitungsfehler unbrauchbar sind, wird kostenloser Ersatz geliefert. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für Handelsware wird die vom Vorlieferanten geleistete Gewähr übernommen. Für Verluste oder Beschädigungen von übergebenen Originalen beim Transport durch Beauftragte des Auftragnehmers sowie bei der Aufbewahrung und bei den Arbeitsvorgängen beim Auftragnehmer wird Ersatz, im Einzelfall entsprechend der Versicherungspolice des Auftragnehmers, geleistet. Darüber hinausgehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Schadensfälle an Originalen sind dem Auftragnehmer innerhalb von zwei Tagen nach erfolgter Lieferung bzw. vereinbarten Liefertermin schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Höhe des entstandenen Schadens nachzuweisen, sowie für die Abwendung und Minderung desselben zu sorgen. Dem Lieferer wird das Recht eingeräumt, alle Unterlagen zu prüfen, um den Zeitwert der vom Schaden betroffenen Originale ermitteln zu können.


§6 Mängelrüge

Die Beurteilung einer Reproarbeit ist eine subjektive Angelegenheit. Ist vom Auftraggeber keine Angabe über die Ausführung gemacht worden, so haben wir nach eigener Auffassung von der sachgerechten Ausführung zu entscheiden. Als Beanstandung kann deshalb nur das anerkannt werden, was eindeutig den Angaben des Auftraggebers widerspricht bzw. eindeutig auf fehlerhafte Bearbeitung unsererseits zurückzuführen ist. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie gegen Vorlage der erbrachten Leistungen innerhalb von zwei Tagen nach Lieferung schriftlich erfolgen.


§7 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem Auftragnehmer zustehenden Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Auftraggeber gegen den Dritten hat, ohne dass es einer ausdrücklichen Abtretung und Anzeige an den Auftragnehmer bedarf.


§8 Zahlung

Zahlungen sind sofort bei Übergabe der Ware ohne jedweden Abzug bar fällig, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind. Bei Kleinstrechnungen bis 25,00 Euro wird, außer bei Barverkauf ein Fakturierungszuschlag von 2,50 Euro erhoben. Bei Nichteinhaltung der auf der Kostenrechnung des Auftragnehmers ausgewiesenen Zahlungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen von über 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 12% Zinsen zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Zinsschadens bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Bei Verzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer zudem berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 10,00 Euro zu beanspruchen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauszahlung auf erteilte Aufträge zu verlangen.


§9 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden.


§10 Unwirksamkeit

Sind einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, soweit solche fehlen, eine der geltenden Rechtsauffassung folgende Regelung.